
Honorar, Bausachverständiger Kosten
1. Bestandteile des Honorars
Das Honorar für ein Baugutachten, gutachterlichen Stellungnahme von Bauschäden, Bausachverständiger Kosten, setzt sich zusammen aus:
- Zeithonorar oder alternativ einer Aufwandspauschale
- Ortbesichtigung (inkl. An- und Abfahrt)
- Beschaffung der für die Gutachtenerstellung erforderlichen Objektunterlagen
Abgerechnet wird je angefangene halbe Stunde plus
Nebenkosten, Auslagenersatz und Umsatzsteuer
Kosten für Pläne, Bodengutachten, Reisen, Übernachtung etc.
Die oben genannten Honorarbeträge und Nebenkosen sind Nettobeträge, plus die jeweils geltende Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) z.Zt. 19 %
2. Berechnung des Honorars für eine Bauschadenbewertung
Basishonorar
Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand und beinhaltet die An- und Rückfahrt, Ortstermin, Ausarbeitung und Erstellen des Gutachtens, bzw. der gutachterlichen Stellungnahme sowie das Besprechen er Ergebnisse.
· Stundensatz 135,- €/h x Zeitaufwand in Stunden zzgl. MwSt. 19 % = 160,65 € brutto
Nebenkosten
- Auslagen für Auskünfte von Behörden oder Verwaltungen: auf Nachweis
- Reisekosten über 50 km
Eigenes KFZ: 0,50 €/km, zzgl. MwSt. 19 %:
Sonstige Verkehrsmittel: auf Nachweis
Übernachtungskosten: auf Nachweis
- Weitere Ausfertigungen oder Zweitschriften 35 €, zzgl. MwSt. 19 % = 41,65 €
Begriffe
Das Honorar gilt für die Erstellung eines Bauschadengutachten oder einer verkürzten gutachterliche Stellungnahme.
In einem Gutachten beurteilt eine Sachverständigen eine Frage. Es beinhaltet Erfahrungssätze und die Ableitung von Schlussfolgerungen.
Es gelten meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom 01. Januar 2024
Marktoberdorf, den 01. Januar 2025