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Wohnflächenberechnung

Jede zweite Wohnung in Deutschland ist kleiner als im Kauf- oder Mietvertrag ausgewiesen. Wer nachmisst, kann viel Geld sparen und zurückbekommen. Doch dafür sollte man ein paar Details kennen.

Die "Schummelgrenze" liegt bei zehn Prozent

Der Mieter kann die Miete entsprechend kürzen, wenn die Wohnung mehr als 10 % kleiner ist als im Mietvertrag angegeben. Ist die Differenz zwischen tatsächlicher Fläche und angegebener Fläche im Mietvertrag kleiner als 10 %, hat der Mieter keinen Anspruch auf Mietkürzung.

Wohnflächenaufmaß

Die Hürde von 10% könnte aber bald der Vergangenheit angehören und wird möglicherweise schon bald auf 5% gesenkt.

In einem Urteil vom 18. November 2015 - VIII ZR 266/14 hat der Bundesgerichtshof die bisherige Regelung zur 10-% Hürde vom 28. Oktober 2009 bereits gekippt. Nach diesem Urteil sind insbesondere bei Mieterhöhungen (§ 558 BGB- Regelung Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete) nicht mehr die im Mietvertrag angegebene, sondern die tatsächlich vorhandene Wohnfläche entscheidend.

Die exakte Wohnfläche einer Immobilie bzw. Eigentumswohnung spielt insbesondere auch beim Kauf eine große Rolle.

Mein Angebot:

  • Baugutachten, Wohnflächenaufmaß -berechnung gemäß DIN 277 und Wohnflächenverordnung einschl. Dokumentation

  • Angebot individuell je nach Umfang und Aufwand

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